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VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 127 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 242 Abs 4 S 1 BauGB
(Erschließungsbeitrag für einen vor dem 1987-07-01 hergestellten Wohnweg iSd BauGB § 127 Abs 2 Nr 2 - Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.11.1990 - I/2 H 1191/90
- VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90
Denn bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1983 - NVwZ 1984, 170 - das für zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen generell eine Anfahrmöglichkeit forderte, war die Rechtslage hinsichtlich der Erschließungsbeitragspflicht für unbefahrbare Wohnwege noch nicht gefestigt; insbesondere konnten Anlieger nach der Rechtsprechung (…vgl. die Nachweise bei VG Münster aaO.) nicht ohne weiteres erwarten, daß ihnen die Allgemeinheit -- anders als bei Anbaustraßen -- diese Verkehrsflächen mit Erschließungsfunktion unentgeltlich zur Verfügung stelle. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1990 - 3 B 226/90
Verkehrsanlage; Wohnweg; Fußweg; Hauptzweck des Weges; Verbotene Rückwirkung
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90
Bei summarischer Beurteilung hat der Senat auch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung (ebenso OVG Münster, Beschluß vom 15. Oktober 1990 - HSGZ 1991, 159; VG Münster, Beschluß vom 15. Dezember 1989 - KStZ 1990, 55; Quaas, VBlBW 1987, 282 (284)); Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3.Aufl., § 127 Rdnr.25; a.A. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3.Aufl., Rdnr.344 ff).
- BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …
(vgl. etwa VGH Kassel, Beschluß vom 27. August 1991 - 5 TH 3602/90 - KStZ 1991, 215). - BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …
Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1961 mußte jeder Grundstückseigentümer damit rechnen, daß die Gemeinde ihm das, was für die Bebaubarkeit seines Grundstücks an wegemäßiger Erschließung erforderlich ist, nicht beitragsfrei zur Verfügung stellt (vgl. etwa VGH Kassel, Beschluß vom 27. August 1991 - 5 TH 3602/90 - KStZ 1991, 215).